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Diese AGB gelten f%u00fcr alle Infos, Angebote und Konditionen der Redaktion ASTtext+bild (nachfolgend Verlag), die in den Media-Daten des Titels JOURNALG ausgewiesen sind.1. WerbeauftragA) Werbeauftrag im Sinne der nachfolgenden Allgemeinen Gesch%u00e4ftsbedingungen ist der Vertrag %u00fcber die Ver%u00f6ffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen oder anderer Werbemittel.B) F%u00fcr den Werbeauftrag gelten ausschlie%u00dflich die Allgemeinen Gesch%u00e4ftsbedingungen sowie die Preisliste der ASTtext+bild MEDIEN GmbH (nachfolgend %u00bbVerlag%u00ab oder %u00bbAuftragnehmer%u00ab genannt). Allgemeine Gesch%u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers sind ausdr%u00fccklich ausgeschlossen.C) Der Verlag wird Mitbewerber des Auftraggebers von der Erteilung von Werbeauftr%u00e4gen nicht ausschlie%u00dfen, es sei denn, dieses wird ausdr%u00fccklich schriftlich vereinbart.D) Der Verlag %u00fcbernimmt keine Gew%u00e4hr f%u00fcr die Aufnahme von Anzeigen in bestimmte Ausgaben oder an bestimmten Pl%u00e4tzen innerhalb der Druckschrift oder an bestimmten Erscheinungsterminen; es sei denn, dass der Auftraggeber die G%u00fcltigkeit des Werbeauftrages von der genauen Bezeichnung der Platzierung sowie bei gleichzeitiger Bezahlung des Platzierungszuschlages abh%u00e4ngig gemacht hat.2. VertragsabschlussA) Der Vertrag %u00fcber die Ver%u00f6ffentlichung von Anzeigen oder anderen Werbemitteln (z. B. gestaltete Unternehmensportr%u00e4ts) kommt grunds%u00e4tzlich durch schriftliche oder durch E-Mail erfolgende Best%u00e4tigung des Auftrages durch den Auftraggeber oder durch die Zusendung der Auftragsbest%u00e4tigung seitens des Auftragnehmers an den Auftraggeber zustande. M%u00fcndliche Auftragsbest%u00e4tigungen sind f%u00fcr den Verlag nicht bindend.B) Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen einger%u00e4umt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, alle Abrufe innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige zu t%u00e4tigen.C) Erteilen Werbe- oder Mediaagenturen Auftr%u00e4ge, so kommt der Vertrag im Zweifel mit der Agentur zustande, vorbehaltlich anderer schriftlicher Vereinbarungen. Soll ein Werbetreibender Auftraggeber sein, muss dieser von der Agentur namentlich benannt werden. Der Auftragnehmer ist berechtigt, von den Agenturen Mandatsnachweise zu verlangen.3. AblehnungDer Verlag beh%u00e4lt sich ausdr%u00fccklich vor, auch nach Vertragsschluss Anzeigen oder andere Werbemittel - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen demokratische Grunds%u00e4tze, Gesetze oder beh%u00f6rdliche Bestimmungen verst%u00f6%u00dft oder deren Inhalt vom Deutschen Werberat in einem Beschwerdeverfahren beanstandet wurde oder deren Ver%u00f6ffentlichung f%u00fcr den Verlag wegen des Inhalts, der Gestaltung, der Herkunft oder der technischen Form unzumutbar ist oder Anzeigen oder andere Werbemittel, wie z.B. Beilagen, Werbung Dritter oder f%u00fcr Dritte enthalten. Auftr%u00e4ge sind f%u00fcr den Verlag erst nach Vorlage eines Musters des Werbemittels von Seiten des Auftraggebers und deren Billigung durch den Verlag bindend. Anzeigen oder andere Werbemittel, die Werbung Dritter oder f%u00fcr Dritte enthalten (Verbundwerbung), bed%u00fcrfen in jedem Einzelfall der vorherigen schriftlichen Annahmeerkl%u00e4rung des Verlages. Diese berechtigt den Verlag zur Erhebung eines Verbundaufschlages.Die Ablehnung einer Anzeige oder eines anderen Werbemittels wird dem Auftraggeber unverz%u00fcglich mitgeteilt.4. Nichterf%u00fcllung und NachlasserstattungA) Werden einzelne oder mehrere Auftr%u00e4ge eines Abschlusses aus Umst%u00e4nden nicht erf%u00fcllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gew%u00e4hrten und dem der tats%u00e4chlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten.B) Die Kontrolle des Erf%u00fcllungsstandes eines Abschlusses innerhalb der vereinbarten Laufzeit ist Sache des Auftraggebers. Der Auftraggeber hat, wenn nichts anderes vereinbart ist, r%u00fcckwirkend Anspruch auf den seiner tats%u00e4chlichen Abnahme von Werbemitteln innerhalb eines Jahres entsprechenden Nachlass, wenn er zu Beginn der Jahresfrist einen Vertrag abgeschlossen hat, der aufgrund der Preisliste zu einem derartigen Nachlass berechtigt. Der Anspruch auf den Nachlass erlischt, wenn er nicht innerhalb von drei Monaten nach Ablauf der Jahresfrist geltend gemacht wird.5. KennzeichnungAnzeigen k%u00f6nnen als solche vom Verlag mit dem Wort %u00bbAnzeige%u00ab deutlich kenntlich gemacht werden. Dies gilt insbesondere, sofern und soweit der Verlag hierzu rechtlich verpflichtet ist.5. DatenlieferungA) Der Auftraggeber ist verpflichtet, ordnungsgem%u00e4%u00dfe, insbesondere dem Format und technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Werbemittel rechtzeitig vor Ver%u00f6ffentlichung zum jeweiligen Druckunterlagenschluss anzuliefern.B) Kosten des Verlages f%u00fcr vom Auftraggeber gew%u00fcnschte oder zu vertretende %u00c4nderungen der Druckvorlagen hat der Auftraggeber zu tragen.C) Die Aufbewahrungspflicht des Verlages f%u00fcr die Druckunterlagen endet drei Monate nach der letztmaligen Ver%u00f6ffentlichung.D) Probeabz%u00fcge werden nur auf ausdr%u00fccklichen Wunsch per PDF geliefert. Der Auftraggeber tr%u00e4gt die Verantwortung f%u00fcr die Richtigkeit der zur%u00fcckgesandten Probeabz%u00fcge. Der Verlag ber%u00fccksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm bis zum Anzeigenschluss oder innerhalb der bei der %u00dcbersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.6. AnzeigenbelegDer Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Beleg. Je nach Art und Umfang des Auftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollst%u00e4ndige Ausgaben geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages %u00fcber die Ver%u00f6ffentlichung und Verbreitung des Werbemittels.7. Gew%u00e4hrleistungen des AuftraggebersA) Der Auftraggeber gew%u00e4hrleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Der Auftraggeber stellt den Verlag im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag frei von allen Anspr%u00fcchen Dritter, insbesondere von allen Anspr%u00fcchen Dritter wegen etwaiger Rechtsverletzungen. Ferner wird der Verlag von allen Kosten zur notwendigen Rechtsverteidigung freigestellt und der Auftraggeber unterst%u00fctzt den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung. Weitergehende Anspr%u00fcche des Verlages bleiben unber%u00fchrt.B) Der Auftraggeber %u00fcbertr%u00e4gt dem Verlag alle f%u00fcr die Durchf%u00fchrung des Auftrages, insbesondere alle f%u00fcr die Ver%u00f6ffentlichung in Printmedien aller Art erforderlichen urheberrechtlichen NutzungsLeistungsschutz und alle sonstigen Rechte. Dies gilt insbesondere f%u00fcr das Recht zur Vervielf%u00e4ltigung, Verbreitung, %u00f6ffentlichen Wiedergabe, %u00dcbertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich in dem f%u00fcr die Durchf%u00fchrung des Auftrages notwendigen Umfang. Die genannten Rechte werden %u00f6rtlich unbegrenzt %u00fcbertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren.8. Pflichten des VerlagesA) Der Verlag gew%u00e4hrleistet im Rahmen der vorhersehbaren Anforderungen eine dem jeweils %u00fcblichen technischen Standard entsprechende, bestm%u00f6gliche Wiedergabe des Werbemittels.B) Ist die Wiedergabequalit%u00e4t des Werbemittels mangelhaft, hat der Auftraggeber Anspruch auf Zahlungsminderung oder einwandfreie Ersatzwerbung, jedoch nur, sofern und soweit der Mangel offensichtlich und erheblich ist und der Zweck des Werbemittels beeintr%u00e4chtigt Allgemeine Gesch%u00e4ftsbedingungen8